Was viele nicht wissen: Handwerkerleistungen im eigenen Zuhause können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden — 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 € pro Jahr. Andymen stellt die Rechnung so aus, wie das Finanzamt es verlangt.

Die Regelung gibt es seit 2006 — trotzdem nutzen sie Millionen nicht.
Für den Steuerabzug muss die Rechnung Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen. Wer eine Pauschalrechnung bekommt, kann nichts absetzen. Andymen trennt das standardmäßig.
Wichtig: nur Zahlungen per Überweisung sind abzugsfähig. Barzahlung — auch mit Quittung — wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Andymen akzeptiert Überweisung.
Schönheitsreparaturen, Fassadenanstrich, Treppenhausrenovierung — alles absetzbar. Neubauarbeiten auf unbebauten Grundstücken oder Materialien: nicht absetzbar. Wir klären das.
Kein Aufwand — die richtige Rechnung kommt automatisch.
Beauftragen Sie Andymen für Ihre Malerarbeiten. Normaler Ablauf: Besichtigung, Festpreis, Ausführung.
Wir stellen die Rechnung automatisch mit getrenntem Ausweis von Lohnkosten und Materialkosten — so wie das Finanzamt es verlangt.
Zahlen Sie per Überweisung. Barzahlung schließt den Steuerabzug aus — das ist gesetzliche Pflicht.
Tragen Sie die Lohnkosten aus der Rechnung in die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zeile Handwerkerleistungen) ein. 20% davon werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Die Regelung zum Abzug von Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) ist seit 2006 in Kraft. Trotzdem verschenken Millionen Haushalte diese Ersparnis jedes Jahr.
Alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus: Malerarbeiten, Tapezieren, Fassadenanstrich, Treppenhausrenovierung, Sanitärarbeiten, Elektroarbeiten, Gartenarbeiten und vieles mehr. Es muss sich um Arbeiten an einer selbstgenutzten Immobilie handeln.
Materialkosten (Farbe, Tapete, Material) können nicht abgesetzt werden — nur Lohnkosten. Neubaumaßnahmen auf unbebauten Grundstücken fallen nicht darunter. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
20% der Lohnkosten können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden — nicht als Werbungskosten, sondern direkt von der Steuerschuld. Maximum: 1.200 € pro Jahr aus Handwerkerleistungen (entspricht 6.000 € Lohnkosten). Für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Pflege) gilt eine separate Regelung mit höherem Maximum.
Getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten. Betriebsanschrift des Handwerkers. Adresse der ausgeführten Arbeiten. Keine Barzahlung — nur Überweisung. Andymen stellt die Rechnung automatisch so aus.
Die wichtigsten Fragen — direkt beantwortet.
Ja — auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in der eigenen Mietwohnung beauftragt werden. Voraussetzung: die Arbeiten werden in einer selbstgenutzten Wohnung ausgeführt.
Nur die Lohnkosten — nicht das Material. Andymen weist auf der Rechnung standardmäßig Lohn- und Materialkosten getrennt aus. 20% der Lohnkosten ziehen Sie direkt von Ihrer Einkommensteuer ab.
1.200 € pro Jahr aus Handwerkerleistungen. Das entspricht Lohnkosten von 6.000 €. Wenn Sie in einem Jahr mehr investieren, können übersteigende Kosten nicht auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sie müssen die Rechnung und den Überweisungsbeleg aufbewahren und auf Anfrage vorlegen. In der Steuererklärung tragen Sie nur den Betrag ein — keine Belege beifügen, aber bereithalten.
Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt — auch mit Quittung nicht. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Andymen: Zahlung per Überweisung ist Standard.
Richtige Rechnung inklusive — kein Aufwand Ihrerseits. Einfach anfragen.